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Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
The United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)
Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen von 1992 (die "Klimakonvention") ist ein Übereinkommen aus einer ganzen Reihe internationaler Vereinbarungen der letzten Jahre, durch die sich Länder auf der ganzen Welt zusammengeschlossen haben, um der Herausforderung der Klimaänderung zu begegnen. Die Konvention ist am 21. März 1994 in Kraft getreten und wurde von 189 Ländern ratifiziert.
Im Rahmen dieser Konvention, haben sich die Regierungen darauf geeinigt
- ihre Emissionen zu begrenzen und die Anpassung an die Auswirkungen zukünftiger Klimaänderungen zu fördern,
- Informationen über Treibhausgasemissionen, nationale Politik und optimale Verfahren zu sammeln und für eine gemeinsame Nutzung bereitzustellen,
- nationale Strategien in Bezug auf Treibhausgasemissionen und die Anpassung auf erwartete Auswirkungen zu veröffentlichen,
- finanzielle und technologische Unterstützung für Entwicklungsländer bereitzustellen,
- bei der wissenschaftlichen und technologischen Forschung zusammenzuarbeiten,
- bei der Vorbereitung der Anpassungsmaßnahmen auf die Auswirkungen der Klimaänderung zu kooperieren, und
- Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Erziehung und Ausbildung zu fördern.
Ein wesentlicher Schritt der Konvention ist es, das Problem anzuerkennen und beim Namen zu nennen.
Sie formuliert als "Endziel" die "Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau (…), auf dem eine gefährliche anthropogene [durch den Menschen verursachte] Störung des Klimasystems verhindert wird".
Konkrete Konzentrationen werden nicht genannt, sie müssen nur auf ein Niveau beschränkt werden, das ungefährlich ist. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich auf der Grundlage neuer wissenschaftlich abgesicherter Erkenntnisse unterschiedliche Maßnahmen als notwendig erweisen können. Das in der Konvention festgelegte Ziel behält somit seine volle Gültigkeit, unabhängig davon, wie sich die Wissenschaft weiterentwickelt.
Sie enthält die Forderung, dass ein solches Niveau "innerhalb eines Zeitraums erreicht werden [sollte], der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann". Hier kommt die Besorgnis um die Nahrungsmittelproduktion - wahrscheinlich die
klimaabhängigste menschliche Aktivität - und die wirtschaftliche Entwicklung zum Ausdruck. Die Formulierung legt zudem nahe, dass ein gewisses Maß an Klimaänderung unvermeidbar ist - eine Meinung, die auch von den meisten Klimatologen vertreten wird - und dass es gewisser Maßnahmen zur Anpassung und Vorsorge bedarf. Auch hier bleibt Raum für unterschiedliche Interpretationen - in Abhängigkeit von zukünftigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Bereitschaft der Weltgemeinschaft, Kompromisse und Risiken einzugehen.
Die Klimakonvention legt einige Leitprinzipien fest. Das Vorsorgeprinzip besagt, dass das Fehlen absoluter wissenschaftlicher Gewissheit nicht als Entschuldigung für Tatenlosigkeit dienen darf, wenn ernste oder nicht wieder gutzumachende Schäden drohen. Das Prinzip der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten" der Staaten überträgt die führende Rolle in der Bekämpfung des Klimawandels den entwickelten Staaten. Andere Prinzipien betreffen die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer und die Notwendigkeit, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Sowohl die entwickelten als auch die Entwicklungsländer nehmen eine Reihe allgemeiner Verpflichtungen auf sich: Alle Vertragsparteien werden "nationale Mitteilungen" erstellen und vorlegen, in denen ihre Treibhausgasemissionen nach "Quellen" und der Abbau dieser Gase durch "Senken" aufgeführt sind. Sie werden nationale Programme zur Abschwächung des Klimawandels verabschieden und Strategien zur Anpassung an die Auswirkungen entwickeln. Sie werden ferner den Technologietransfer sowie die nachhaltige Bewirtschaftung, Erhaltung und Verbesserung von "Senken" und "Speichern" von Treibhausgasen (etwa Wälder und Meere) fördern. Außerdem werden die Vertragsparteien Überlegungen zum Klimawandel in ihre einschlägigen sozial-, wirtschafts- und umweltpolitischen Strategien mit einbeziehen, in wissenschaftlichen, technischen und Bildungsfragen zusammenarbeiten sowie Bildungsmaßnahmen, das öffentliche Bewusstsein und den Informationsaustausch im Hinblick auf Klimaänderungen fördern.
Die Industrieländer gehen mehrere konkrete Verpflichtungen ein. Die meisten Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die mittel- und osteuropäischen Staaten sind verpflichtet, politische und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Außerdem müssen sie in regelmäßigen Abständen nationale Mitteilungen über ihre Strategien im Hinblick auf den Klimawandel vorlegen. Mehrere Staaten können zusammen gemeinsame Emissionsobergrenzen festlegen. Den im Übergang zur Marktwirtschaft befindlichen Reformstaaten wird dabei ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zugestanden.
Die reichsten Länder sind aufgerufen, "neue und zusätzliche finanzielle Mittel" zur Verfügung zu stellen und den Technologietransfer zu erleichtern. Diese finanzieren "die vereinbarten vollen Kosten", die den Entwicklungsländern bei der Erstellung ihrer nationalen Mitteilungen entstehen. Diese Gelder müssen "neu und zusätzlich" sein, d.h. sie sollten nicht aus bestehenden Mitteln für Entwicklungszusammenarbeit abgezweigt werden. Diese Vertragsparteien werden ferner bestimmte andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Klimakonvention mitfinanzieren, und sie werden die Weitergabe umweltverträglicher Technologien an andere Vertragsparteien - insbesondere an Entwicklungsländer - bzw. deren Zugang zu diesen Technologien fördern und finanzieren. Die Klimakonvention erkennt an, dass der Umfang, in dem die zu den Entwicklungsländern zählenden Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus der Konvention erfüllen, von der finanziellen und technischen Hilfe der entwickelten Länder abhängen wird.
Die Konvention ist ein "Rahmen"-Dokument, das über die Zeit hinweg verändert und ausgebaut werden muss, um der globalen Erwärmung und der Klimaänderung effektiv beizukommen. Als erster Zusatz zur Konvention wurde deshalb 1997 das Protokoll von Kyoto verabschiedet.
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