Das Protokoll von Kyoto
Im Laufe der Jahre entschieden die Mitgliedsländer der Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), dass die sogennante "Klimakonvention" durch ein Zusatzprotokoll, das strengere Vorgaben für die Reduktion von Treibhausgasemissionen umfasst, aufgewertet werden musste.
1997 wurde das Protokoll von Kyoto verabschiedet - es ist eine internationale Vereinbarung, die zwar ein eigenständiges Dokument ist, aber an einen bestehenden Vertrag anknüpft. Das bedeutet, dass das Klimaprotokoll die in der Klimakonvention formulierten Sorgen und Prinzipien teilt und auf diesen aufbaut, indem es neue Verpflichtungen hinzufügt, die stärker und weitaus komplexer und detaillierter sind als jene in der Konvention festgelegten. Es schreibt den Vertragsparteien rechtsverbindliche Ziele zur Begrenzung und Reduktion von Treibhausgasemissionen vor.
Die entwickelten Länder verpflichten sich, ihre gemeinsamen Emissionen von sechs wichtigen Treibhausgasen um mindestens 5 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu verringern. Um dieses Gruppenziel zu erreichen, werden die einzelnen Länder in unterschiedlichem Maße Reduktionen vornehmen. Jedes Land muss sein Emissionsziel innerhalb des Zeitraums 2008 bis 2012 erreicht haben Ob die jeweilige Vorgabe umgesetzt wurde, wird anhand des Durchschnittswertes der Emissionen über den Fünfjahreszeitraum errechnet.
Den Ländern wird ein gewisser Spielraum bei der Umsetzung und Messung ihrer Emissionsreduktionen eingeräumt. Insbesondere wird ein System zum "Handel von Emissionen" eingerichtet, das es den Industrieländern erlaubt, untereinander Emissionsguthaben zu kaufen und zu verkaufen. Sie können auch "Emissionsreduktionseinheiten" erwerben, indem sie bestimmte Projekte in anderen entwickelten Ländern finanzieren. Darüber hinaus wird ein "Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung" es den Industrieländern ermöglichen, Emissionsreduktionsprojekte in Entwicklungsländern zu finanzieren und sich diese Leistungen auf ihre Reduktionsverpflichtungen anrechnen zu lassen. Die mit Hilfe dieser verschiedenen Instrumente erreichten Reduktionen sollen entsprechende Maßnahmen im eigenen Land ergänzen.
Die Regierungen werden Emissionen in einer Vielzahl unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche reduzieren. Das Protokoll ermutigt Regierungen, miteinander zusammenzuarbeiten, die Energieauslastung effizienter zu gestalten, die Bereiche Energie und Transport zu reformieren, erneuerbare Energieformen zu fördern, unangemessene finanzpolitische Instrumente und marktwirtschaftliche Mängel schrittweise abzubauen, Methanemissionen aus müllverarbeitenden und energieproduzierenden Anlagen zu begrenzen sowie Wälder und andere Kohlenstoff-"Senken" zu schützen.
Das Protokoll wird die Umsetzung bestehender Verpflichtungen durch die Länder voranbringen. In der Konvention haben sich entwickelte und Entwicklungsländer auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt. Das Protokoll hebt zudem nochmals die Notwendigkeit hervor, "neue und zusätzliche" finanzielle Ressourcen bereitzustellen, um die "vereinbarten vollen Kosten" zu decken, die sich für die Entwicklungsländer durch die Umsetzung dieser Verpflichtungen ergeben.
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