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Förderung und Schutz der Menschenrechte
Die Rolle der Sonderverfahren des Menschenrechtsrates
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Asma Jangahir bei ihrem Besuch in Afghanistan im Oktober 2002 während ihres vorherigen Mandats als Sonderberichterstatterin über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen. Foto: OHCHR
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Sonderberichterstatter und unabhängige Menschenrechtsexperten überwachen, überprüfen, beraten und berichten Jahr für Jahr über bestimmte Arten von Menschenrechtsverletzungen oder solche in bestimmten Ländern. Da sie in eigener Befugnis handeln, findet ein großer Teil ihrer Arbeit hinter den Kulissen statt und erhält nicht immer viel Aufmerksamkeit. Man könnte sagen, dass sie die stillen Helden des UNO-Überwachungssystems für Menschenrechte sind.
Die Geschichte
Das A und O der Menschenrechtsüberwachung ist nicht immer das, was Schlagzeilen macht. Sie war aber eine der zentralen Funktionen, die unter der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen entstand, die ihrerseits im Jahr 2006 durch den Menschenrechtsrat ersetzt wurde. Einige würden sagen, dass die stillen Helden der Menschenrechte diejenigen sind, die für das System der "Sonderverfahren" zuständig sind. Zu den Sonderverfahren gehören Sonderberichterstatter, Vertreter, unabhängige Experten und Arbeitsgruppen, die ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Menschenrechtssituation in einem bestimmten Land überwachen, überprüfen, dazu beraten und öffentlich über dieses Thema berichten.
Ihre Berichte und Empfehlungen werden veröffentlicht. Sie decken eine große Bandbreite an Menschenrechtsthemen ab, wie beispielsweise Menschenhandel, Kinderprostitution und -pornographie, indigene Völker, Binnenflüchtlinge und Migranten. Sie fördern außerdem Religions- und Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, angemessene Ernährung und Unterkunft sowie die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten.
Manchmal gelangt ihre Arbeit in die Schlagzeilen, wie beispielsweise im Fall von Myanmar oder Sudan, oder auch bei willkürlichen Hinrichtungen und Folter, wobei Regierungen sich darüber beschweren, dass sie aufdringlich sind. Die Arbeit der Sonderverfahren ist bei Identifizierung, Bewertung und Eingehen auf Lücken bei der Umsetzung der Menschenrechte auf Länderebene entscheidend. Dies gilt auch für die Sicherstellung, dass Menschenrechtsstandards in wachsendem Maße eingehalten werden. Dialog mit den Regierungen und anderen wichtigen Interessengruppen im Zuge der Sonderverfahren zu führen, ist ein konkretes Mittel, damit Länder sich mit Menschenrechten auseinandersetzen. Dies hat eine reale Wirkung vor Ort.
Momentan wird im Menschenrechtsrat eine Überprüfung dieser Mechanismen und dieser Sonderverfahren vorbereitet. Alle Interessensgruppen, einschließlich Regierungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf nationaler und internationaler Ebene, stimmen darin über ein, dass das System der Sonderverfahren ein wertvolles Vermächtnis der Menschenrechtskommission ist. Sie erkennen seinen positiven Beitrag an, etwas vor Ort zu bewegen, damit die Menschenrechte und Grundfreiheiten überwacht und gefördert werden.
Der Hintergrund
- Im Jahr 2007 gab es 40 Sonderverfahren, davon waren 28 Mandate thematisch und 12 länderbezogen. Im selben Jahr haben die Mandatsträger 62 Besuche in 51 Ländern unternommen. Sie haben 135 Berichte an den Menschenrechtsrat übermittelt und 20 an die Generalversammlung. Sie haben insgesamt über 150 Presseerklärungen und fast 1.000 Nachrichten an 125 Länder gesendet.
- Malediven
Nachdem der Sonderberichterstatter über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten die Maldiven im Februar 2007 besucht hatte, hat die Regierung eine der Empfehlungen des Sonderberichterstatters im Bereich der Geschlechterdiskriminierung im Justizwesen umgesetzt und die erste weibliche Richterin des Landes im Juli 2007 eingesetzt.
- Côte d'Ivoire
Der Beauftragte des Generalsekretärs für die Menschenrechte Binnenvertriebener besuchte Côte d'Ivoire im April 2006, während im Land noch immer der Konflikt herrschte. Sein Bericht empfahl den Behörden, eine Strategie für den Schutz Binnenvertriebener zu entwickeln. Dieses Thema wurde im Friedensabkommen von Ouagadougou im März 2007 aufgenommen.
- Haiti
Der Unabhängige Experte für die Menschenrechtssituation auf Haiti hat die gute Zusammenarbeit mit der Regierung begrüßt und Fortschritte bei der Umsetzung seiner Empfehlungen, insbesondere bei der Justiz- und Polizeireform sowie bei der Förderung von Frauenrechten festgestellt.
- Demokratische Volksrepublik Korea
Nach seinem Besuch in der benachbarten Republik Korea im Januar 2008 berichtete der Sonderberichterstatter über Menschenrechte in der Demokratischen Volksrepublik Korea, dass das Land weiterhin systematisch Menschenrechte verletzt. Es foltert, verfolgt und unterdrückt seine Bürger öffentlich. Die Demokratische Volksrepublik Korea hat ihm die Einreise verweigert.
- Im September 2007 hat die Generalversammlung die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker angenommen. Der Sonderberichterstatter über die Situation der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Angehörigen indigener Bevölkerungsgruppen war einer der Hauptbefürworter in den Diskussionen, die zu diesem bahnbrechendem Instrument geführt haben.
Pressekontakt:
Rupert
Colville
Spokesperson
Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Tel: (+41-22) 917 9767
Email
Nützliche Links:
Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte
Sonderverfahren des Menschenrechtsrats
Sonderverfahren der Vereinten Nationen: Daten und Fakten 2007 (Englisch, pdf)
Menschenrechts-Vertragsorgane
Beschwerdeverfahren
UN News Service
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