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Generalversammlung der Vereinten Nationen

Die Generalversammlung ist das Hauptberatungsorgan. Sie besteht aus Vertretern aller Mitgliedstaaten, von denen jeder eine Stimme hat. Bei wichtigen Entschei­dun­gen, wie Empfehlungen zu Frieden uns Sicher­heit, Aufnahme neuer Mitglieder und Haushaltsfragen, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Entschei­dungen über andere Angelegenheiten werden mit einfacher Mehrheit getroffen.

Aufgaben und Befugnisse

Nach der Charta hat die Generalversammlung folgende Aufgaben und Befugnisse:

•     Sie befaßt sich mit den Grundsätzen der Zusammenarbeit zur Wahrung des Welt­friedens und der internationalen Sicherheit, einschließlich der Grundsätze zur Ab­rüstung und Rüstungsregelung, und arbeitet entsprechende Empfeh­lungen aus.
•     Sie erörtert alle den Weltfrieden und die internationale Sicherheit betreffenden Fragen und formuliert entsprechende Empfehlungen außer bei Streitfällen und Situationen, die zu diesem Zeitpunkt im Sicherheitsrat geprüft werden.
•     Sie beschäftigt sich mit allen Fragen, die in die Zuständigkeit der Charta fallen oder die Aufgaben und Befugnisse eines Organs der Vereinten Nationen betref­fen, und Arbeit, wiederum mit der vorstehend erwähnten Ausnahme, ent­spre­chen­de Empfehlungen aus.
•     Sie veranlaßt Studien und formuliert Empfehlungen zur Förderung weltweiter poli­tischer Zusammen­arbeit, zur Entwicklung des Völkerrechts und seiner Kodifi­zie­rung, zur Verwirklichung der Men­schenrechte und  Grundfreiheiten für alle und zur internationalen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft und Kultur sowie im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitswesen.
•     Sie empfiehlt Maßnahmen zur friedlichen Beilegung von Konflikten, die, welchen Ursprungs sie auch sein mögen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen ein­zel­nen Staaten beeinträchtigen könnten.
•     Sie empfängt und erörtert Berichte des Sicherheitsrates und anderer Organe der Vereinten Nationen.
•     Sie erörtert und genehmigt den Haushalt der Vereinten Nationen und entscheidet über die Beitrags­leistungen der  einzelnen Mitglieder.
•     Sie wählt die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates, die Mitglieder des Wirt­schafts- und Sozial­rates und diejenigen Mitglieder des Treuhandrates, die per Wahl zu bestimmen sind. Gemein­sam mit dem Sicherheitsrat bestimmt sie die Mitglieder des Internationalen Gerichtshofes und ernennt auf Empfehlung des Sicherheitsrates den Generalsekretär.

Aufgrund der im November 1950 angenommenen Resolution "Einigung für den Frieden" (A/RES/377(V)) fällt der Generalversammlung folgende Kompetenz zu: Ist der Sicherheitsrat aufgrund mangelnder Einstim­migkeit seiner ständigen Mitglieder nicht in der Lage, seiner Verantwortung, den Frieden zu wahren, gerecht zu werden, und handelt es sich um eine Gefährdung des Friedens, um Friedensbruch oder Aggres­­sion, so hat die Generalversammlung den Vorfall unverzüglich zu untersuchen und ihren Mitgliedern Kollektivmaß­nahmen vorzuschlagen. Im Fall von Friedensbruch und Aggression ist auch Waffeneinsatz zu erwägen, sofern dies zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erfor­der­lich sein sollte.

Tagungen

Die ordentliche Tagung der Generalversammlung beginnt in der Regel jedes Jahr im September und dauert gewöhnlich bis Mitte Dezember. Zu Beginn jeder ordentlichen Tagung wählt die Versammlung einen neuen Präsidenten, 21 Vizepräsidenten und die Vorsitzenden ihrer sechs Hauptausschüsse. Um eine gleich­mäßige Vertretung aller Regionen zu gewährleisten, rotiert die Präsidentschaft der General­ver­sammlung alljährlich zwischen fünf Staatengruppen: Afrika,  Asien, Osteuropa, Lateinamerika und die Karibik sowie West­europa und andere Staaten.

Zusätzlich zu den ordentlichen Tagungen kann die Generalversammlung zu Sondertagungen zusam­men­treten: dies geschieht auf Antrag des Sicherheitsrates, der Mehrheit der Mitglieder der Vereinten Natio­nen oder eines Mitglieds, wenn  die Mehrheit der übrigen Mitglieder zustimmt.

Notstandssondertagungen können innerhalb von 24 Stunden auf Antrag des Sicherheitsrates bei Zustimmung von 9 Mitgliedern des Rates, oder bei einer Mehrheit der Mitglieder der Vereinten Nationen oder eines Mitglieds, wenn die Mehrheit der übrigen Mitglieder zustimmt, einberufen werden.

Zu Beginn jeder ordentlichen Tagung hält die Versammlung eine allgemeine Debatte ab, (oft mit Redebeiträgen von Regierungs- und Staatschef) in der die Mitgliedstaaten ihre Ansicht über ein weites Spektrum von international wichtigen Angele­gen­heiten zum Ausdruck bringen. Die Behand­lung der meisten Fragen wird an die sechs Hauptausschüsse übertragen:

•     Der Erste Ausschuß (für Abrüstung und damit verbundene internationale Sicherheitsfragen)
•     Der Zweite Ausschuß (für Wirtschafts- und Finanzfragen)
•     Der Dritte Ausschuß (für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen)
•     Der Vierte Ausschuß (für besondere politische Fragen und für Entkolonisierungs­fragen)
•     Der Fünfte Ausschuß (für Verwaltungs- und Haushaltsfragen)
•     Der Sechste Ausschuß (für Rechtsfragen)

Über einige Fragen wird nur in Plenarsitzungen, d.h. nicht in einem der Hauptausschüsse, beraten; aber die Abstimmungen über alle Fragen finden nur im Plenum statt. Dies geschieht gewöhnlich gegen Ende der ordentlichen Sitzungsperiode, wenn die Ausschüsse die jeweiligen Resolutionsentwürfe vor­ge­legt haben. In den Ausschüssen wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt. In den Plenarsitzungen können Resolutionen ohne Einwand oder ohne Abstimmung durch Akklamation angenommen werden, ansonsten werden die einzelnen Stimmen abgegeben oder durch Namensaufruf abgefragt.

Die Entscheidungen der Generalversammlung haben zwar keine rechtlich bindende Wirkung für die Regierungen, besitzen aber Gewicht als Ausdruck der Weltmeinung zu wichtigen, internationalen Fragen und als moralische Autorität der Weltgemeinschaft.

Das Arbeitsprogramm der Vereinten Nationen während eines Jahres resultiert in erster Linie aus den Entscheidungen der Generalversammlung, das heißt aus dem Willen der Mehrheit ihrer Mitglieder, wie er in den von der Versammlung angenommenen Resolutionen zum Ausdruck kommt. Die Arbeit wird durch­geführt:

•    von Ausschüssen und anderen Organen, die von der Versammlung eingesetzt werden, um spezi­fische Fragen zu untersuchen und darüber zu berichten, wie beispielsweise Abrüstung, Friedenssicherung, Entwicklung und Menschenrechte;
•    in internationalen Konferenzen, die von der Versammlung einberufen werden; und
•    vom Sekretariat der Vereinten Nationen, das heißt, vom Generalsekretär und einem Mitarbeiter­stab von internationalen Beamten

Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat hat 15 Mitglieder. Die Charta der Vereinten Nationen bestimmt fünf Staaten zu stän­digen Mitgliedern des Rats. Die Generalversammlung wählt die anderen zehn Mitglieder für eine jeweils zwei­jährige Amtszeit. Jedes Jahrwechseln fünf nichtständige Mitglieder. Ihre Amtszeit endet am 31. Dezember des angegebenen Jahres.

Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats sind China, Frankreich, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.

2006 sind folgende zehn Länder als nichtständige Mitglieder im Sicherheitsrat vertreten: Argentinien (2006), Dänemark (2006), Ghana (2007), Griechenland (2006), Japan (2006), Katar (2007), Kongo (2007), Peru (2007), Slowakei (2007), and die Vereinigte Republik von Tansania (2006).

Wirtschafts- und Sozialrat

Der Wirtschafts- und Sozialrat hat 54 Mitglieder, die von der Generalversammlung für eine dreijährige Amts­zeit gewählt werden. Jedes Jahr wechseln 18 Mitglieder des Rats. Die Amtszeit der im Wirtschafts- und Sozial­rat vertretenen Staaten endet jeweils am 31. Dezember des angegebenen Jahres:

Albanien (2007), Angola (2008), Armenien (2006), Australien (2007), Bangladesch (2006), Belgien (2006), Belize (2006), Benin (2008), Brasilien (2007), China (2007), Costa Rica (2007), Dänemark (2007), Demokratische Republik Kongo (2007), Deutschland (2008), Frankreich (2008), Guinea (2007), Guinea-Bissau (2008), Guyana (2008), Haiti (2008), Indien (2007), Indonesien (2006), Island (2007), Italien (2006), Japan (2008), Kanada (2006), Kolombien (2006), Kuba (2008), Litauen (2007), Madagaskar (2008), Mauritanien (2008), Mauritius (2006), Mexiko (2007), Namibia (2006), Nigeria (2006), Österreich (2008), Pakistan (2007), Panama (2006), Paraguay (2008), Polen (2006), Republik Korea (2006), Russische Föderation (2007), Saudi-Arabien (2008), Spanien (2008), Sri Lanka (2008), Südafrika (2007), Thailand (2007), Tschad (2007), Tschechische Republik (2008), Tunisien (2006), Türkei (2008), Vereinigte Arabische Emirate (2006), Vereinigte Republik Tansania (2006), Vereinigte Staaten von Amerika (2006) und das Vereinigtes Königreich (2007).

Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof hat 15 Mitglieder, die sowohl von der Generalversammlung als auch vom Sicherheitsrat für eine neunjährige Amtszeit gewählt werden. Die Amtszeit der Richter des Internationalen Gerichtshofs endet am 5. Februar des angegebenen Jahres.

Dem Internationalen Gerichtshof gehören zur Zeit folgende Richter an: Ronny Abraham, Frankreich (2009); Awn Shawkat Al-Khasawneh, Jordanien (2009); Thomas Buergenthal, Vereinigte Staaten (2015); Kenneth Keith, Neuseeland (2015); Rosalyn Higgins, Vereinigtes Königreich (2009); Shi Jiuyong, China (2012); Bernardo Sepúlveda Amor, Mexiko (2015); Abdul G. Koroma, Sierra Leone (2012); Hisashi Owada, Japan (2012); Gonzalo Parra-Aranguren, Venezuela (2009); Raymond Ranjeva, Madagaskar (2009); Mohammed Bennouna, Marokko (2015); Bruno Simma, Deutschland (2012); Peter Tomka, Slowakei (2012); and Leonid Skotnikov, Russische Föderation (2015).

Treuhandrat

Der Treuhandschaftsrat hat fünf Mitglieder: China, Frankreich, die Russische Föderation, das Vereinigte König­reich und die Vereinigten Staaten. Mit der Unabhängigkeit von Palau, dem letzten verbliebenen Treu­hand­­gebiet der Vereinten Nationen, hat der Rat am 1. November 1994 formell seine Arbeit ein­gestellt. Mit einer am selben Tag angenommenen Resolution änderte der Rat seine Geschäftsordnung, die bisher ver­pflich­­tende jährliche Zusammenkünfte vorsah, und kam überein, auf eigenen Beschluß, auf Beschluß seines Präsidenten oder auf Antrag einer Mehrheit seiner Mitglieder, der Generalversammlung oder des Sicher­heitsrats bei Bedarf zusammenzutreten.

Sekretariat

An der Spitze des Sekretariats steht der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der auf Vorschlag des Sicherheitsrats von der Generalversammlung für eine fünfjährige Amtszeit gewählt wird. Am 29. Juni 2001 wurde Kofi A. Annan (Ghana) für eine zweite Amtszeit (1.1.2002 bis 31.12.2006) von der General­ver­sammlung auf einstimmigen Vorschlag des Sicherheitsrates in seiner Funktion als Generalsekretär der Vereinten Nationen bestätigt, die er seit 1. Januar 1997 bekleidet.

Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi A. Annan

Der Ghanaer Kofi Annan ist der siebte Generalsekretär der Vereinten Nationen. Als erster General­sekretär, der aus den Reihen der Mitarbeiter der Vereinten Nationen gewählt wurde, trat er sein Amt am 1. Januar 1997 an. Er wurde am 29. Juni 2001 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf Vor­schlag des Sicherheitsrates für eine zweite Amtszeit (1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2006) wieder gewählt.

Generalsekretär Annan hat es sich zur vorrangigen Aufgabe gemacht, die Vereinten Nationen durch ein umfassendes Reformprogramm neu zu beleben; den traditionellen Einsatz der Organisation im Bereich der Entwicklung und der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu stär­ken; die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die allgemeinen Grundwerte der Gleichheit, Toleranz und Menschenwürde, die in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt sind, zu fördern und zu verteidigen; und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Organisation dadurch zu stärken, dass Kontakte zu neuen Partnern geknüpft und "die Vereinten Nationen näher an die Menschen heran­gebracht" werden.

Kofi Annan wurde am 8. April 1938 in Kumasi, Ghana geboren. Er studierte an der Universität für Wissen­schaft und Technologie in Kumasi und schloss sein Grundstudium der Wirtschaftswissenschaften 1961 am Macalester College in St.Paul, Minnesota, USA, ab. Von 1961 bis 1962 setzte er seine weitere wirt­schaftswissenschaftliche Ausbildung am Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien in Genf fort. Als Sloan-Stipendiat erwarb er 1971-1972 am Massachusetts Institut für Technologie (MIT) seinen Magistertitel in Management.

Seine berufliche Laufbahn bei den Vereinten Nationen begann 1962 als Verwaltungs- und Budget­referent in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf. Danach war Kofi Annan bei der Wirtschafts­kommis­sion der Vereinten Nationen für Afrika (ECA) in Addis Abeba, bei den Notfallstreitkräften der Vereinten Nationen (UNEF II) in Ismailia; im Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Genf und am Sitz der Vereinten Nationen in New York als Beigeordneter General­sekretär für Personalverwaltung und Sicherheitskoordinator für das System der Vereinten Nationen (1987-1990), sowie als Beigeordneter Generalsekretär für Programmplanung, Budget, Finanzen und als Controller (1990-1992) tätig.

Nach der Invasion Kuwaits durch Irak wurde Kofi Annan 1990 vom damaligen Generalsekretär beauf­tragt, sich vor Ort für die Repatriierung von mehr als 900 internationalen Angestellten einzusetzen und die Verhandlungen über die Freilassung der westlichen Geiseln zu führen. Später leitete er das erste inter­nationale Team, das mit dem Irak über das "Öl-für-Lebensmittel"-Programm zur Finanzierung humani­tärer Hilfe verhandelte.

Vor seiner Ernennung zum Generalsekretär war Kofi Annan Beigeordneter Generalsekretär (März 1992-Februar 1993) und dann Untergeneralsekretär für Friedenssicherungseinsätze (März 1993-Dezem­ber 1996). In seine Amtszeit als Untergeneralsekretär fiel die beispiellose Ausweitung der Anzahl und Auf­­gabenbereiche der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen. 1995 erreichten diese Ein­sätze mit insgesamt fast 70.000 militärischen und zivilen Einsatzkräften aus 77 Ländern ihren Höhepunkt. Nach dem Friedensabkommen von Dayton, mit dem der Krieg in Bosnien-Herzegowina beendet wurde, war Kofi Annan von November 1995 bis März 1996 Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für Jugo­slawien und koordinierte den Übergang von der Schutztruppe der Vereinten Nationen im ehemaligen Jugoslawien (UNPROFOR) zur multinationalen Durchführungstruppe (IFOR) unter Führung der NATO.

Seine erste wichtige Initiative als Generalsekretär war sein Reformplan zur " Erneuerung der Vereinten Nationen", den er den Mitgliedsstaaten im Juli 1997 vorstellte und der danach mit Blick auf die ständige Verbesserung von Kohärenz und Koordination im Sekretariat weiter verfolgt wurde. Sein Bericht vom April 1998 an den Sicherheitsrat über die " Ursachen von Konflikten und die Förderung von dauer­haftem Frieden und nachhaltiger Entwicklung in Afrika", war eine von mehreren Initiativen, um das Engage­ment der internationalen Gemeinschaft gegenüber Afrika, der am meisten benachteiligten Region der Welt, aufrechtzuerhalten.

Generalsekretär Annan hat in einer Reihe schwieriger politischer Situationen seine guten Dienste zur Verfügung gestellt. Dazu zählen u.a. seine Bemühungen im Jahr 1998, den Irak zur Zustimmung zu den Resolutionen des Sicherheitsrates zu bewegen, eine 1998 unternommene Mission zur Förderung des Übergangs zu einer Zivilregierung in Nigeria und 1999 eine Vereinbarung, die einen Weg aus der Sack­gasse in den Verhandlungen zwischen Libyen und dem Sicherheitsrat über den Bombenanschlag von Lockerbie (1988) aufzeigte. 1999 hat er auf diplomatischem Weg dazu beigetragen, eine internationale Reaktion auf die Gewaltausbrüche in Ost-Timor zustande zu bringen und im September 2000 hat er den Abzug Israels aus dem Libanon verifiziert. Seit dem erneuten Ausbruch von Gewalt im September 2000 hat er weitere Anstrengungen unternommen, um Israelis und Palästinenser wieder an den Verhandlungs­tisch zu einer friedlichen Beilegung ihrer Streitigkeiten zu bringen, die auf der Grundlage der Resolu­tionen 242 und 338 des Sicherheitsrats und des Prinzips "Land für Frieden" erfolgen soll.

Kofi Annan hat sich außerdem darum bemüht, die Stellung der Frauen im Sekretariat der Vereinten Natio­nen zu verbessern und sich für engere Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft, dem privaten Sektor und anderen nichtstaatlichen Akteuren eingesetzt, die einen wichtigen Beitrag zur Arbeit der Verein­ten Nationen leisten. Er hat dazu insbesondere einen " Globalen Pakt" vorgeschlagen, der Manager globaler Unternehmen, internationale Gewerkschaftsführer sowie Vertreter der Zivilgesellschaft mit dem Ziel zusammenführen soll, alle Menschen auf der Welt am Nutzen der Globalisierung Anteil nehmen zu lassen. So sollen die globalen Marktkräfte in Werten und Praktiken verankert werden, die den sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragen.

Im April 2000 hat der Generalsekretär einen Millenniumsbericht mit dem Titel " Wir, die Völker: Die Rolle der Vereinten Nationen im 21. Jahrhundert" veröffentlicht. Darin ruft er die Mitgliedstaaten auf, sich auf einen Aktionsplan zu verpflichten, um Armut und Ungleichheit zu beenden, die Bildung zu verbessern, die Verbreitung von HIV/Aids einzudämmen, die Umwelt zu erhalten und die Menschen vor tödlichen Kon­flikten und Gewalt zu schützen. Die Millenniumserklärung, die von den Staats- und Regierungschefs auf dem Millenniumsgipfel Anfang September 2000 am Sitz der Vereinten Nationen in New York verab­schiedet wurde, baut auf diesem Bericht auf.

Im April 2001 veröffentlichte der Generalsekretär einen fünf Punkte umfassenden Plan gegen die HIV/Aids Epidemie, die er als sein "besonderes persönliches Anliegen" bezeichnete. Darin schlug er vor, einen globalen Aids- und Gesundheitsfonds einzurichten, über den die zur Bewältigung der Krise in den Entwicklungsländern erforderlichen zusätzlichen Mittel fließen sollen.

Am 10. Dezember 2001 wurden der Generalsekretär und die Vereinten Nationen mit dem Friedens­nobel­preis ausgezeichnet. Das Nobel-Komitee würdigte Kofi Annans "herausragende Tätigkeit, die der Organisa­tion neuen Schwung gebracht" habe. Anlässlich der Verleihung des Preises an die Welt­organi­sa­­tion erklärte das Komitee, "der einzig verhandelbare Weg zu Frieden und Zusammenarbeit auf der Welt führt über die Vereinten Nationen."

Der Generalsekretär spricht Englisch, Französisch und mehrere afrikanische Sprachen. Er ist mit Nane Annan, einer schwedischen Juristin und Künstlerin verheiratet, die sich sehr für die Arbeit der Vereinten Nationen vor Ort interessiert. Die Bereiche HIV/Aids und Bildung für Frauen liegen ihr dabei besonders am Herzen. Außerdem ist sie Autorin eines Kinderbuches über die Vereinten Nationen. Das Ehepaar hat drei Kinder.

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(Stand Februar 2006)